Kollektive Selbstführung. Programme für effizientes Selbstmanagement, Zusammenarbeit und Organisationsberatung. Referenzen

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON IN.COACH FÜR OFFENE SEMINARE EINSCHLIESSLICH ONLINE-SEMINAR

§1 ALLGEMEINES

Allen Leistungen im Rahmen unserer offenen Seminarveranstaltungen liegen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für offene Seminare einschließlich Online-Seminare“ von IN.COACH zugrunde.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistung an den Teilnehmer vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Anmeldungen und Vertragsabschluss
Die Präsentation und Bewerbung von Seminaren in unserem Katalog stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, die im Katalog beschriebenen Seminare zu buchen.
Der Vertrag wird verbindlich geschlossen, wenn wir Ihre Bestellung bestätigen. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung, maßgebend ist das Datum des Eingangs bei uns oder der Zeitpunkt der telefonischen Bestellannahme durch uns, gebunden. Ihr gegebenenfalls bestehendes Recht, Ihre Buchung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
Sie können sich via Internet (www.in-coach.de) rechtsverbindlich anmelden oder auch telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail (Textform) bei unserem Kundenservice.
Sie erhalten von uns umgehend eine Anmeldebestätigung schriftlich, per Fax oder E-Mail (Textform), wodurch der Vertrag zustande kommt. Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ihre Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.

§ 3 ABSAGEN UND WIDERRUFSRECHT

Unbeschadet eines Widerrufsrechts im Fernabsatz, können Sie Ihre Anmeldung bis 28 Werktage vor Seminarbeginn kostenfrei widerrufen. Wenn Sie Ihre Anmeldung bis 14 Werktage vor Seminarbeginn stornieren, stellen wir Ihnen 30 % der Seminargebühren in Rechnung. Wenn Sie Ihre Anmeldung bis 7 Werktage vor Seminarbeginn stornieren, stellen wir Ihnen 60% der Seminargebühren in Rechnung. Wenn Sie Ihre Anmeldung erst innerhalb von 6 Werktagen vor Seminarbeginn (dabei wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgerechnet) stornieren oder zum Seminar nicht erscheinen, stellen wir Ihnen 90% der Seminargebühr in Rechnung. Dies gilt selbstverständlich nicht bei Benennung eines Ersatzteilnehmers.
Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) vor.
Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 4 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, die weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Es gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind, in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IN.COACH, Christian Drees, Brehmstraße 3, 40239 Düsseldorf, Tel. 0211 – 545 581 70, E-Mail: info@in-coach.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung elektronisch ausfüllen und übermitteln. (Download hier als PDF Dokument). Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir weisen darauf hin, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie als Verbraucher
1. ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und
2. Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

§ 5 GEBÜHREN

Die Gebühren für den Besuch unserer Offenen Seminare sind 14 Tage vor dem Seminartermin fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.

§ 6 ÄNDERUNGSVORBEHALT

Unser Seminarangebot wird fortlaufend aktualisiert. Unter www.in-coach.de finden Sie alle Informationen stets tagesaktuell. Wir behalten uns notwendige inhaltliche und methodische Anpassungen bzw. Abweichungen bei unseren Seminaren vor, soweit diese das Thema und den Gesamtcharakter des betreffenden Seminars nicht wesentlich verändern.

§ 7 HINWEIS

Mit Erscheinen eines neuen Kataloges verlieren alle vorhergehenden Programme zum gleichen Themenbereich ihre Gültigkeit.

§ 8 COPYRIGHT

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Sie erwerben daher kein Recht, den abgerufenen Inhalt zu veröffentlichen. Sie sind insbesondere auch nicht berechtigt, die von ihm abgerufenen Inhalte ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, abzuändern, zu verbreiten, nachzudrucken, dauerhaft zu speichern, insbesondere zum Aufbau einer Datenbank zu verwenden, oder an Dritte weiterzugeben.

§ 9 URHEBER- UND MARKENRECHTE

In manchen Seminaren von IN.COACH wird Software einschließlich elektronischer Lernmedien eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software einschließlich elektronischer Lernmedien darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet werden und darf nicht aus dem Seminarraum entfernt oder auf EDV-Systemen außerhalb von IN.COACH gespeichert oder genutzt werden.

§ 10 LEISTUNG

In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Ein bestimmter Schulungserfolg wird nicht geschuldet.

§ 11 VERPFLICHTUNGEN DER TEILNEHMER

Daten auf von den Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte uns durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

§ 12 SCHADENERSATZHAFTUNG

Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang.
Die Haftung von IN.COACH ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).
Den Einwand des Mitverschuldens behält sich IN.COACH vor.
Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.
Weist die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Mängel auf und hat IN.COACH dies zu vertreten, so kann IN.COACH nach eigener Wahl die Veranstaltung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist wiederholen oder dem Auftraggeber anbieten, die Veranstaltungsvergütung angemessen zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit die Haftung von IN.COACH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 SONSTIGES

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Düsseldorf der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen. Dies gilt auch, wenn ein Mitglied keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach der Registrierung aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Teilnehmers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON IN.COACH FÜR DIE KONZEPTION UND AUSFÜHRUNG VON FIRMENINTERNEN SEMINAREN (INHOUSE-AGB)

§1 VERTRAGSGEGENSTAND

1.1 IN.COACH erbringt für den Auftraggeber Qualifizierungsleistungen in Form von Inhouse-Seminaren, an denen die von dem Auftraggeber zu bestimmenden Seminarteilnehmer (z.B. Mitarbeiter) teilnehmen. Diese Seminare werden zwischen IN.COACH und dem Auftraggeber durch Verträge, nachfolgend „Vertrag“ genannt, die individuelle Regelungen enthalten, näher beschrieben.
1.2 Sofern der Vertrag oder ein allgemeiner Rahmenvertrag über Inhouse-Schulungen mit dem zwischen den Vertragsparteien und diese Inhouse-AGB voneinander abweichende Regelungen enthalten, geht der jeweilige Vertrag diesen Inhouse-AGB vor.
1.3 Ansonsten gelten diese Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von IN.cOACH nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn IN.COACH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.

§2 REFERENTEN, SEMINARUNTERLAGEN

2.1 IN.COACH stellt zu Seminaren, etwaige in den Verträgen benannte Referenten. Sollte ein Referent aus Gründen, die IN.COACH nicht zu vertreten hat, zu einem vorgesehenen Seminartermin ausfallen, ist IN.COACH berechtigt, einen geeigneten Ersatzreferenten nach eigener Wahl zu benennen oder den Seminartermin in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf einen Ausweichtermin zu verlegen.
2.2 IN.COACH stellt für die bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung gemeldeten Seminarteilnehmer Seminarunterlagen in ausreichender Anzahl zur Verfügung und können von diesen bzw. dem Auftraggeber behalten werden.
Die Seminarunterlagen sind ansonsten urheberrechtlich geschützt.
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Inhalte und Kursunterlagen, -medien oder von Teilen sind IN.COACH vorbehalten. Kein Teil der Inhalte – oder Kursunterlagen, -medien darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
Der Auftraggeber oder die Seminarteilnehmer erwerben auch kein Recht, den erhaltenen oder abgerufenen Inhalt zu veröffentlichen. Der Auftraggeber oder die Seminarteilnehmer sind insbesondere auch nicht berechtigt, die erhaltenen oder abgerufenen Inhalte ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, abzuändern, zu verbreiten, nachzudrucken, dauerhaft über den Vertragszweck hinaus zu speichern, insbesondere zum Aufbau einer Datenbank zu verwenden, oder an Dritte weiterzugeben.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass eine unbefugte Weitergabe oder Vervielfältigung der Seminarunterlagen durch Seminarteilnehmer oder dritte Personen unterbleibt. Die Anfertigung zusätzlicher Kopien von Seminarunterlagen zur Ausführung des Seminars oder zum Einsatz in weiteren Bildungsveranstaltungen durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von IN.COACH.

§3 VERGÜTUNG, ZAHLUNGSZIEL

3.1 IN.COACH erhält für die Ausführung der Seminare die vertraglich vereinbarte Vergütung sowie Erstattung von Reisekosten, Spesen und Auslagen.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Vergütungen, Kosten-, Auslagen- und Spesenerstattungen sofort nach Rechnungsstellung in voller Höhe zuzüglich der jeweils zum Leistungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Im Falle des Verzuges sind die Forderungen von IN.COACH für das Jahr mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Weitergehende Schadensersatzansprüche seitens IN.COACH bleiben vorbehalten.

§4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS BEI DER SEMINARVORBEREITUNG UND -AUSFÜHRUNG

4.1 Der Auftraggeber benennt jeweils einen zur Abgabe und Entgegennahme der für die Seminarvorbereitungen und -ausführungen erforderlichen Erklärungen bevollmächtigten Ansprechpartner.
4.2 Falls die Seminare beim Auftraggeber stattfinden, stellt er zur Ausführung der Seminare Räume mit der erforderlichen Ausstattung, einschließlich Hard- und Software zur Verfügung.
4.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Seminarteilnehmer während des Seminars nicht gestört werden.
4.4 Der Auftraggeber wird IN.COACH alle für die Ausführung und Vorbereitung des Seminars notwendigen Informationen und erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen.
4.5 Sofern IN.COACH für Seminare außerhalb ihrer Trainingszentren dem Auftraggeber Seminarequipment (z.B. Hardware, Beamer, Flipcharts, Metaplanwände etc.) zur Verfügung stellt, verpflichtet sich der Auftraggeber zum Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und weist den Abschluss auf Verlangen von IN.COACH nach.

§5 HAFTUNG

5.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder der Teilnehmer bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang.
5.2 Die Haftung von IN.COACH ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).
5.3 Den Einwand des Mitverschuldens behält sich IN.COACH vor.
5.4 Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.
5.5 Weist die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Mängel auf und hat IN.COACH dies zu vertreten, so kann IN.COACH nach eigener Wahl die Veranstaltung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist wiederholen oder dem Auftraggeber anbieten, die Veranstaltungsvergütung angemessen zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat.
5.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.7 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.8 Soweit die Haftung von IN.COACH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§6 RÜCKTRITT, TERMINVERSCHIEBUNGEN

6.1 Der Auftraggeber kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn, werden 20 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.
Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn, werden 50 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.
Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als einer Woche vor Seminarbeginn, werden 100 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.
6.2 Der Auftraggeber hat im Falle seines Rücktritts IN.COACH auch die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß getätigten Aufwendungen zu erstatten, soweit deren Erbringung dem Vertragszweck entsprechend zu erwarten war und der Auftraggeber über den Beginn der Vorbereitungsleistungen informiert worden ist. Auch durch den Rücktritt entstehende Zusatzkosten werden dem Auftraggeber gegen Nachweis in Rechnung gestellt.
6.3. Wünsche des Auftraggebers zur Verlegung von Seminarterminen werden berücksichtigt, sofern diese spätestens vier Wochen vor Beginn der jeweils vereinbarten Seminartermine schriftlich gegenüber IN.COACH erklärt werden.
Erfolgt die Terminverschiebung mit einer Frist von weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn, werden zusätzlich 10 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.
Erfolgt die Terminverschiebung mit einer Frist von weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn, werden zusätzlich 25 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.
Erfolgt die Terminverschiebung mit einer Frist von weniger als einer Woche vor Seminarbeginn, werden zusätzlich 50 % der vereinbarten Seminarvergütung fällig.
6.4. IN.COACH ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt worden ist.

§7 Vertraulichkeit, Treuepflichten

7.1 IN.COACH wird sämtliche Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihr in Ausführung eines Vertrages bekannt werden, vertraulich behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verwenden. Auf gesonderten Wunsch des Auftraggebers wird IN.COACH den von ihr beauftragten Mitarbeitern aufgeben, eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber abzugeben.
7.2 Der Auftraggeber und IN.COACH verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität. Insbesondere werden sie die Abwerbung von Mitarbeitern – auch freien Mitarbeitern – oder ehemaligen Mitarbeitern des jeweils anderen Partners, die in Verbindung mit dem Vertrag tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung des Vertrages unterlassen.
7.3 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen.

§8 ANNAHMEVERZUG, HÖHERE GEWALT

8.1 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme einer von IN.COACH geschuldeten Leistung in Verzug oder unterlässt oder verzögert er eine ihm obliegende Mitwirkungsleistung, so ist IN.COACH berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern, behält jedoch ihren Vergütungsanspruch abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.
8.2 Ereignisse höherer Gewalt, die IN.COACH die Leistung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen IN.COACH, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die IN.COACH mittelbar oder unmittelbar betreffen, sofern sie nicht von ihr zu vertreten sind.

§9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Schriftform
Mündliche Nebenabreden zu diesen Inhouse-AGB sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformbedürfnis kann seinerseits nur schriftlich abgedungen werden.
9.2 Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
9.3 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird Düsseldorf vereinbart.
Davon abweichend kann IN.COACH den Auftraggeber auch an dessen Sitz verklagen.